Gesetzliche Versicherung

Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Private Versicherung Beihilfe

Privat versicherte Patient*innen erhalten eine Honorarrechnung für die psychotherapeutische Behandlung. Abhängig von Ihrem Versicherungstarif werden Ihnen die Kosten der Psychotherapie ganz oder teilweise erstattet. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Versicherung über die Bedingungen für die Erstattung der Kosten einer Psychotherapie 

Selbstzahler

Als Selbstzahler*in tragen Sie die Kosten der Psychotherapie selbst. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).