Gesetzliche Versicherung 


Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. 

Private Versicherung / Beihilfe

Privat versicherte Patienten erhalten eine Honorarrechnung für die psychotherapeutische Behandlung. Abhängig von Ihrem Versicherungstarif werden Ihnen die Kosten der Psychotherapie ganz oder teilweise erstattet. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Versicherung über die Bedingungen für die Erstattung der Kosten einer Psychotherapie. 

Selbstzahler


Als Selbstzahler tragen Sie die Kosten der Psychotherapie selbst. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).